SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

Liebe Mitglieder,

Damit wir endlich wieder mit dem Training starten können, müssen wir unser Training momentan etwas umgestalten. Bitte beachtet auch die geänderten Trainingszeiten.

  1. Die Teilnehmer können frühestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn die Halle betreten. Wir bitten euch auch vor dem Eingang , sowie in den Räumlichkeiten den Mindestabstand (1,5m) einzuhalten.
  2. Kommt bitte schon im Karateanzug
  3. Zutritt der Halle nur mit Mund-Nasen-Schutz . Während des Trainings darf die Maske abgenommen werden.
  4. Zuschauer sind momentan nur in Ausnahmefällen zulässig (hier auch nur unter Berücksichtigung der Vorschriften)
  5. Beim Eintreten in die Räumlichkeiten bitte Hände desinfizieren bzw. mit Seife waschen.
  6. Nach dem Training bitten wir euch, die Halle zügig zu verlassen, damit wir eine Überschneidung mit der nächsten Gruppe vermeiden können.
  7. Neuinteressierte dürfen nur die Halle betreten, wenn sie uns als Betreiber die personenbezogenen Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen – eine vorherige Anmeldung wäre wünschenswert.
  8. Die jeweilige Anwesenheit wird protokolliert, um eine Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Behörde sicherzustellen.
  9. Momentan kann jeweils nur ein Training in der Woche besucht werden – diese Gruppe (Mittwoch bzw. Freitag) muss in der nächsten Zeit beibehalten werden. Wer in die Mittwochsgruppe wechseln will, bitte Bescheid geben.
  10. Duschen sind gesperrt.
  11. Seit dem 24.11.2021 gilt die 2G -Plus Regel (ausgenommen schulpflichtige Kinder die regelmäßig getestet werden ). Wir sind gezwungen dazu, diese einzuhalten. Bitte um Verständnis!
  12. Bei Nichtbeachten der Vorschriften kann einen Ausschluss vom Trainingsbetrieb zur Folge haben!

Aufsichtspersonen“

Jeweils verantwortlich ist der leitende Trainer/die leitende Trainerin vor Ort.

„Betretungsverbot“

  1. Wir fordern unsere Trainer/innen und Mitglieder mit entsprechenden Symptomen (Atemnot, Husten, Schnupfen) auf, zu Hause zu bleiben bzw. die Unterrichtsräume zu verlassen. Daher kann auch kurzfristig ein Training entfallen

2. Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind